Gegenargumente
- Die Realisierung des Projekts erweist sich als problematisch aufgrund der Unverträglichkeit mit der dichten Wohnbebauung innerhalb des geplanten Gebietes.
– In dem betroffenen Gebiet wohnen insgesamt 72 Familien.

- Keine Realisierbarkeit aus besitzrechtlichen Gründen.
- Lila Linie wurde durch Regionalplan OWL 2023 freigegeben.
- Rote Linien als Mindestabstand wurden durch den Rietberger Rat am 30.01.2024 weiter bestätigt und zugesagt.
- Flächenverfügbarkeit: von 58ha stehen nur die grüne und ggf. orange Fläche zur Verfügung
- In Summe 16 ha brutto (abzgl. Abstände)
- insgesamt sind gut 70% dauerhaft nicht verfügbar (6 von 7 Landbesitzer wollen dauerhaft nicht verkaufen), eine Erschließung wäre nicht ökonomisch
- Gebiet ist stark besiedelt, die Besiedelung ist zudem verstreut, Abstände zu Besiedlung sind schwer möglich.
- Mögliche Konflikte auf die vorhandene Wohnbebauung können zwar in der Bauleitplanung berücksichtigt werden, d.h. siedlungszugehörige Grün- und Freiflächen sollten als angemessener regionalplanerischer Schutz sichergestellt werden. Es ist dann zu vermuten, dass die nutzbare Fläche noch kleiner wird.

Quelle Grafiken: privat