Gegenargumente

  • Die Realisierung des Projekts erweist sich als problematisch aufgrund der Unverträglichkeit mit der dichten Wohnbebauung innerhalb des geplanten Gebietes.
    – In dem betroffenen Gebiet wohnen insgesamt 72 Familien.
Feststellungsbeschluss Detmold 31.01.24 (lila Linie)
  • Keine Realisierbarkeit aus besitzrechtlichen Gründen.
    • Lila Linie wurde durch Regionalplan OWL 2023 freigegeben.
    • Rote Linien als Mindestabstand wurden durch den Rietberger Rat am 30.01.2024 weiter bestätigt und zugesagt.
    • Flächenverfügbarkeit: von 58ha stehen nur die grüne und ggf. orange Fläche zur Verfügung
    • In Summe 16 ha brutto (abzgl. Abstände)
    • insgesamt sind gut 70% dauerhaft nicht verfügbar (6 von 7 Landbesitzer wollen dauerhaft nicht verkaufen), eine Erschließung wäre nicht ökonomisch
    • Gebiet ist stark besiedelt, die Besiedelung ist zudem verstreut, Abstände zu Besiedlung sind schwer möglich.
    • Mögliche Konflikte auf die vorhandene Wohnbebauung können zwar in der Bauleitplanung berücksichtigt werden, d.h. siedlungszugehörige Grün- und Freiflächen sollten als angemessener regionalplanerischer Schutz sichergestellt werden. Es ist dann zu vermuten, dass die nutzbare Fläche noch kleiner wird.
Antrag Rietberg 26.09.23 (rote Linie), Besitz Stadt Rietberg (grüne Linie), Feststellungsbeschluss Detmold 31.01.24 (lila Linie)

Quelle Grafiken: privat