Lautstärken
In Industriegebieten sind Geräuschpegel von bis zu 70 dB(A) zulässig, wobei kurzzeitige Geräuschspitzen, die nicht näher definiert sind, zu einer zusätzlichen Lärmbelästigung von bis zu 30 dB(A) führen können, was einer bis zu 16-fachen Steigerung der Geräuschbelästigung entspricht.